Wohnungseigentumsgesetz / WEG ab dem 01.12.2020

Wohnungseigentumsgesetz / WEG ab dem 01.12.2020


Teil 1 Wohnungseigentum

Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen

§ 1 Begriffsbestimmungen


Abschnitt 2 Begründung des Wohnungseigentums

§ 2 Arten der Begründung

§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum

§ 4 Formvorschriften

§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums

§ 6 Unselbstständigkeit des Sondereigentums

§ 7 Grundbuchvorschriften

§ 8 Teilung durch den Eigentümer

§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher


Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 9b Vertretung


Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft

§ 12 Veräußerungsbeschränkung

§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum

§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers

§ 15 Pflichten Dritter

§ 16 Nutzungen und Kosten

§ 17 Entziehung des Wohnungseigentums

§ 18 Verwaltung und Benutzung

§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

§ 20 Bauliche Veränderungen

§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen

§ 22 Wiederaufbau

§ 23 Wohnungseigentümerversammlung

§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift

§ 25 Beschlussfassung

§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters

§ 26a Zertifizierter Verwalter

§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht

§ 29 Verwaltungsbeirat


Abschnitt 5 Wohnungserbbaurecht

§ 30 Wohnungserbbaurecht


Teil 2 Dauerwohnrecht

(...)
 

Teil 3 Verfahrensvorschriften

§ 43 Zuständigkeit

§ 44 Beschlussklagen

§ 45 Fristen der Anfechtungsklage


Teil 4 Ergänzende Bestimmungen

§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung

§ 47 Auslegung von Altvereinbarungen

§ 48 Übergangsvorschriften

§ 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse

Share by: